Ab dem Jahr 2022 steht jedem Selbständigen ein Arbeitsplatzpauschale für die betrieblichen Nutzung der eigenen Wohnung zu, wenn ihm zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht. Das Arbeitsplatzpauschale beträgt € 1.200 oder € 300, je nachdem, ob er auch andere Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt, für die ihm ohnedies ein Arbeitsraum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht.