Für Onlinewerbeleistungen international tätiger Onlinewerbeleister im Inland, die nach dem 31.12.2019 erbracht werden, wird eine 5%ige Digitalsteuer vom Entgelt für die Onlinewerbung geschuldet. Onlinewerbeleister sind Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von zumindest € 750 Mio und im Inland einen Umsatz von zumindest € 25 Mio aus der Durchführung von Online-werbeleistungen erzielen. Bei multinationalen Unternehmensgruppen ist auf den Umsatz der Grup-pe abzustellen. Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die steuerpflichtige On-linewerbung erbracht wurde. Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld an das für die Erhebung der Um-satzsteuer zuständige Finanzamt abzuführen.