Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab 1.1.2023 von derzeit € 800 auf € 1.000 angehoben werden. Diese Maßnahme wirkt sich nicht nur bei den betrieblichen Einkünften, sondern etwa auch bei den Werbungskosten aus unselbständiger Tätigkeit aus.
Im Zuge des Teuerungs-Entlastungspakets I und II wurde eine „Entlastung“ im Bereich der Lohnnebenkosten beschlossen. Ab dem 1.1.2023 ist es möglich, den Dienstgeberbeitrag von derzeit 3,9% auf 3,7% zu senken.
Seit Beginn des Ukraine-Krieges leiden wir auf Grund von hohen Inflationsraten unter den massiven Teuerungen auf allen Ebenen des täglichen Lebens. Um diese Inflationsraten zu bekämpfen, wurden schrittweise die Leitzinssätze von der Europäischen Zentralbank von anfänglich 0% auf derzeit 2,00% erhöht.
Mit dem StRefG 2020 wurde erstmals für das Veranlagungsjahr 2020 eine Kleinunternehmerpauschalierung geschaffen. Diese Pauschalierung wurde bereits in ihrer ursprünglichen Form an die umsatzsteuerliche Regelung des Kleinunternehmers gekoppelt.